Immobilienkauf in Italien: Steuerfalle Zweitwohnsitz
Planen Sie ein Ferienhaus in der Toskana? Vorsicht: Die Kaufsteuern sind für Zweitwohnsitze (9%) viel höher als für Erstwohnsitze (2%).
Immobilienkauf in Italien: Steuerfalle Zweitwohnsitz
Hinweis: Dieser Inhalt ist spezifisch für das italienische Steuersystem.
Italien unterscheidet beim Immobilienkauf extrem scharf zwischen Prima Casa (Erstwohnsitz) und Seconda Casa (Zweit-/Ferienwohnsitz).
Für Deutsche, die vom "Haus am Gardasee" träumen, ist das der wichtigste Kostenfaktor.
Die Registersteuer (Imposta di Registro)
Wenn Sie von einer Privatperson kaufen (nicht vom Bauträger), fällt diese Steuer an:
- Prima Casa: Sie zahlen nur 2% auf den Katasterwert.
- Seconda Casa: Sie zahlen satte 9% auf den Katasterwert.
Beispiel: Ein Haus in der Toskana hat einen Katasterwert von 100.000 € (Marktwert vielleicht 300.000 €).
- Als Einwohner zahlen Sie 2.000 € Steuer.
- Als Ferienhausbesitzer zahlen Sie 9.000 € Steuer.
Voraussetzungen für die 2%
Um die günstige Steuer zu bekommen, müssen Sie:
- Ihren Hauptwohnsitz innerhalb von 18 Monaten in die Gemeinde verlegen (Abmeldung in Deutschland nötig!).
- Keine andere "Prima Casa" in Italien besitzen.
- Keine Luxusimmobilie kaufen (Kategorie A/1, A/8, A/9).
Jährliche Steuer (IMU)
Auch laufend wird es teurer:
- Prima Casa: Ist von der Gemeindesteuer (IMU) befreit.
- Seconda Casa: Sie zahlen jedes Jahr IMU (ca. 1% des Katasterwerts).
Fazit
Ein Ferienhaus in Italien ist steuerlich ein Luxusgut. Kalkulieren Sie die 9% Kaufsteuer und die jährliche IMU fest in Ihr Budget ein.
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