Lemoine-Gesetz: Restschuldversicherung in Frankreich wechseln
Frankreich - Versicherung

Lemoine-Gesetz: Restschuldversicherung in Frankreich wechseln

Dank des Lemoine-Gesetzes können Sie Ihre französische Hypothekenversicherung jetzt jederzeit wechseln und bis zu 15.000 € sparen.

Lemoine-Gesetz: Restschuldversicherung in Frankreich wechseln

Hinweis: Dieser Inhalt ist spezifisch für den französischen Immobilienmarkt.

In Deutschland ist eine Restschuldversicherung oft optional. In Frankreich ist die Assurance Emprunteur faktisch Pflicht. Ohne sie gibt es keinen Kredit.

Lange Zeit waren Kreditnehmer an die teuren Gruppenverträge der Banken gebunden. Das Lemoine-Gesetz (2022) hat das geändert.

Was erlaubt das Gesetz?

  1. Jederzeitiger Wechsel: Sie können Ihre Versicherung jederzeit kündigen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Keine Fristen, keine Gebühren.
  2. Recht auf Vergessen: Krebspatienten müssen ihre Krankheit nach 5 Jahren Heilung (statt 10) nicht mehr angeben.
  3. Keine Gesundheitsprüfung: Für Kredite unter 200.000 € (pro Person), die vor dem 60. Lebensjahr enden, ist kein Gesundheitsfragebogen mehr nötig.

Das Sparpotenzial

Banken berechnen oft Pauschalpreise. Externe Versicherer kalkulieren individuell. Der Wechsel von einem Bankvertrag zu einem Spezialversicherer kann die Kosten um 50% bis 70% senken. Bei einem typischen Kredit sind das 10.000 € bis 15.000 € Ersparnis.

So gehen Sie vor

Suchen Sie sich ein Angebot mit gleichwertigen Garantien (Äquivalenzprinzip). Die Bank darf den Wechsel nicht ablehnen, wenn der Schutz gleich hoch ist.

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Tags

#Frankreich#Versicherung#Gesetz#2025#Sparen

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